Kopflausbefall

Die Pediculosis capitis (Kopflausbefall) ist eine durch Kopfläuse hervorgerufene parasitäre Erkrankung des Menschen. Von den Weibchen werden Eier (NISSEN) an den Kopfhaaren abgelegt und haften dort durch ein Klebesekret sehr fest, so dass sie durch einfache Haarwäsche nicht entfernt werden können. Nissen und Läuse sind gut mit bloßem Auge zu erkennen. Eine geeignete Lichtquelle ist jedoch erforderlich. Die geschlechtsreifen Läuse sind 2-3 mm groß.

Bevorzugter Aufenthalt
Meist in der Nähe des Haaransatzes, im Stirnbereich, in der Schläfen-, Ohren- und Nackengegend, aber auch am Hinterkopf im Bereich des Haarwirbels. Auch ein Befall der Barthaare, Augenbrauen und Achselhaare ist möglich.

Übertragung:
Die Übertragung der Kopfläuse erfolgt von Mensch zu Mensch durch Überwandern der Parasiten von einem Kopf zum anderen. Läuse springen nicht und werden auch nicht von Haustieren übertragen. Über verlauste Kopfbedeckungen, Schals, gemeinsam benutzte Kopfunterlagen, Decken, Kämme, Haarbürsten oder Spieltiere und Puppen ist eine Weiterverbreitung möglich.

Mittel zur Läusebekämpfung:
• InfectoPedicul® (Permethrin)
• Jacutin-N® (Allethrin)
• Goldgeist forte® (Pyrethrum)
• Jacutin Gel® (Lindan)

Die Art der Anwendung nebst Einwirkzeiten etc. entnehmen Sie bitte den jeweiligen Beipackzetteln (Gebrauchsinformation). Eine zweite Behandlung nach 8-10 Tagen ist erforderlich, da dann die evt. verbliebenen Larven geschlüpft sind, aber noch keine neuen Eier gelegt wurden.

Alternative bei Schwangerschaft und Stillzeit:
Mehrfaches Spülen der Haare mit Essigwasser (1 Teil 6% Speiseessig + 2 Teile Wasser), mindestens 10 Minuten einwirken lassen.
Achtung: Diese Behandlung lockert nur die Anhaftung der Nissen an den Haaren vor der Entfernung derselben mit dem Nissenkamm. Eine Abtötung der Parasiten erfolgt dadurch nicht.

Dringend erforderliche Zusatzmaßnahmen:
1. Gründliche Reinigung der Kämme und Haarbürsten
2. Handtücher, Leib- und Bettwäsche täglich wechseln und bei >60°C waschen
3. Oberbekleidung auch, soweit möglich, > 60°C waschen
4. Textiles Spielzeug, Kleidungsstücke sowie Plüschtiere, die nicht waschbar sind entweder
a) in einem gut schließbaren Plastikbeutel für 4 Wochen belassen, oder
b) bei 45 °C im Backofen über 60 Minuten mit warmer, trockener Luft behandeln oder
c) einfrieren bei -10 bis -15 °C über 24 Stunden
5. Auch Aufenthalts- und Schlafräume von ausgestreuten Läusen befreien. Böden und Möbel mit einem Staubsauger gründlich reinigen, ebenso textile Kopfstützen und Kindersitze.

Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Solange Läuse, die noch nicht adäquat behandelt wurden, nachgewiesen werden.
Nach dem Bundesseuchengesetz darf ein Kind dann eine Gemeinschaftseinrichtung (Kindergarten) nicht besuchen.

Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen
Die Weiterverbreitung der Läuse ist nach sachgerechter Anwendung der Mittel nicht mehr zu befürchten. Direkt nach einer adäquaten Behandlung ist deshalb der Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung wieder möglich.

Werden die Mittel falsch oder nicht ausreichend angewendet kann es nach frühestens 8-21 Tagen zu einem Rückfall kommen, da dann aus den erneut geschlüpften Larven geschlechtsreife Tiere geworden sind. Während dieser Zeit ist also bei allen Kontaktpersonen regelmäßig und sorgfältig nach Läusen und Nissen zu suchen. Werden erneut Läuse entdeckt, ist die gesamte sachgemäße Behandlung umgehend zu wiederholen.

(Aus: Robert-Koch-lnstitut, Berlin, 2005)